GARANTIEBEDINGUNGEN FÜR GERLACH MESSER

Die „GERLACH” Aktiengesellschaft mit Sitz in Drzewica (26-340), ul. Braci Kobylańskich 41 (nachfolgend Gerlach SA genannt), gewährt hiermit eine Garantie auf die angebotenen Küchenmesser gemäß den in diesem Dokument festgelegten Bedingungen.

Gerlach SA garantiert Ihnen, dass die angebotenen Messer von angemessener Qualität sind und gemäß der europäischen Norm PN-EN ISO 8442-1 (Anforderungen an Schneidwaren für die Lebensmittelzubereitung) hergestellt werden.

Die zweijährige Garantie wird für von Gerlach hergestellte Messer in Bezug auf die Einhaltung der europäischen Norm gewährt.

Im Rahmen der Garantie gewährleistet Gerlach SA die kostenlose Beseitigung von Mängeln, die aus der Nichteinhaltung der europäischen Normen bei der Herstellung des Produkts resultieren.

Bei positiver Bearbeitung der Reklamation beseitigt Gerlach SA innerhalb von 21 Tagen ab dem Datum der Anlieferung des fehlerhaften Produkts durch den Kunden an den Verkaufsort oder die in Punkt 1 genannte Adresse die Mängel und liefert die fehlerfreien Produkte an die vom Käufer angegebene Adresse innerhalb der Europäischen Union. Kann der Mangel nicht behoben werden, hat der Kunde das Recht, einen Austausch des Produkts gegen ein neues zu verlangen.

Diese Garantie gilt ausschließlich für die bestimmungsgemäße Verwendung des Produkts, sofern die Empfehlungen des Herstellers, insbesondere bezüglich der Reinigung und Pflege der Messer, beachtet werden.

Diese Garantie deckt keine mechanischen Schäden und keine Mängel ab, die:

  • auf unsachgemäße Nutzung und Nichteinhaltung der Gebrauchsanweisungen zurückzuführen sind,
  • durch Kratzer oder Schäden beim Spülen, insbesondere in der Spülmaschine, entstehen,
  • bei beruflichem Gebrauch auftreten oder durch unsachgemäßes Schärfen der Messer auf nicht geeigneten Geräten verursacht werden,
  • auf eine weitere Nutzung des Produkts nach dem Auftreten eines Mangels zurückzuführen sind,
  • durch Reparaturen außerhalb von Gerlach SA entstanden sind,
  • aus anderen Gründen als der Nichteinhaltung der europäischen Normen resultieren.

Die Garantie wird dem Käufer für die gekauften Messer gewährt, unter der Bedingung, dass das Produkt zusammen mit dem Kaufbeleg im Verkaufsort oder im Hauptsitz von Gerlach SA vorgelegt wird.

Die Garantie gilt auf dem Gebiet der Europäischen Union.

Die Garantie schließt die gesetzlichen Rechte des Käufers, die sich aus der Gewährleistung für Mängel der verkauften Ware ergeben, nicht aus, beschränkt oder setzt sie nicht aus.

BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG VON MESSERN

  • Seit 1760 fertigen wir mit Leidenschaft Produkte, die für ihre hohe Qualität bekannt sind. Um möglichst lange Freude an unseren Produkten zu haben, bitten wir Sie, unsere Hinweise zu beachten.
  • Denken Sie daran, Messer nicht in der Spülmaschine zu reinigen, insbesondere nicht solche mit Holzelementen.
  • Reinigen Sie Messer nicht mit rauen Schwämmen oder Tüchern und verwenden Sie keine starken Reinigungsmittel.
  • Beim Reinigen von Hand verwenden Sie warmes Wasser mit einem milden Reinigungsmittel. Spülen Sie die Messer nach dem Waschen mit klarem Wasser ab und trocknen Sie sie mit einem weichen Tuch ab.
  • Lassen Sie keine Lebensmittel- oder Gewürzreste auf den Messern zurück.
  • Lassen Sie die Messer nicht zu lange im Wasser liegen.
  • Schärfen Sie die Messer mit traditionellen Schärfgeräten mit festem Schleifwinkel oder Schärfgeräten vom Typ "Wetzstahl", wobei Sie darauf achten, den richtigen Schleifwinkel beizubehalten.
  • Verwenden Sie niemals hochdrehende Schleifscheiben zum Schärfen der Messer.
  • Schärfen Sie Messer mit Wellenschliff nicht mit herkömmlichen Zwei- oder Dreiphasenschärfern.
  • Nach jedem Schärfen spülen Sie die Messer mit warmem Wasser ab und trocknen sie mit einem weichen Tuch.