ERSTE AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON AKTIENDOKUMENTEN

Im Namen von GERLACH S.A. mit Sitz in Drzewica, ul. Braci Kobylańskich 41, eingetragen im Unternehmensregister des Nationalen Gerichtsregisters, geführt vom Amtsgericht für Łódź - Śródmieście in Łódź, Wirtschaftsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters unter der Nummer KRS 0000055281, NIP 7990003388, Grundkapital 2.210.575,00 PLN, vollständig eingezahlt, in Erfüllung der Verpflichtung gemäß Artikel 16 Absatz 1 des Gesetzes vom 30. August 2019 über die Änderung des Gesetzes - Handelsgesetzbuch und einiger anderer Gesetze, fordere ich Sie als Aktionäre von GERLACH S.A. auf, Ihre Aktiendokumente bei der Gesellschaft zur Dematerialisierung vorzulegen.

Anhand der eingereichten Dokumente werden Einträge im Aktionärsregister erstellt, das von der Bank Polska Kasa Opieki Spółka Akcyjna mit Sitz in Warschau, Adresse: ul. Grzybowska 53/57, 00-844 Warschau, geführt wird, eine Gesellschaft eingetragen im Unternehmensregister des Nationalen Gerichtsregisters, geführt vom Amtsgericht für die Stadt Warschau in Warschau, XII. Wirtschaftsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters unter der Nummer KRS 0000014843, NIP: 526-00-06-841, REGON: 000010205, Höhe des Grundkapitals und eingezahlten Kapitals: 262 470 034 PLN - Brokerage Office Pekao mit Sitz in Warschau, Adresse: ul. Wołoska 18, 02-675 Warschau.

Gleichzeitig teile ich mit, dass gemäß dem oben genannten Gesetz:

  • Die Aufforderung zur Einreichung von Aktiendokumenten wird fünfmal im Abstand von nicht weniger als einem Monat und nicht mehr als zwei Wochen versendet;
  • Die Einreichung von Aktiendokumenten bei der Gesellschaft erfolgt gegen schriftliche Quittung an den Aktionär;
  • Die rechtliche Gültigkeit von Aktiendokumenten, die von der Gesellschaft ausgestellt wurden, erlischt automatisch am 31. März 2021. Ab diesem Datum werden Einträge im Aktionärsregister rechtswirksam;
  • Ab dem 31. März 2021 gilt nur die Person als Aktionär, die im Aktionärsregister eingetragen ist;
  • Aktiendokumente behalten bis zum 31. März 2026 ausschließlich im Hinblick auf die Nachweisführung durch den Aktionär gegenüber der Gesellschaft ihre Beweiskraft.

Mit freundlichen Grüßen
Piotr Piechota - Vorstandsvorsitzender
GERLACH S.A.